Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung unserer Verkehrswertgutachten auf Basis der Honorarempfehlung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
Möglich ist aber auch die Vereinbarung eines Festpreises, der sich nach dem zu erwartenden Bearbeitungsumfang richtet. Da jede Immobilie ein Unikat ist und der Aufwand von diversen Faktoren abhängig ist (z.B. Objektart, Kaufgrundstück oder Erbbaurecht, Rechte und Belastungen, Zustand, Umfang und Verwertbarkeit der Objektunterlagen etc.), kann hier kein Pauschalpreis genannt werden. Um Ihnen ein konkretes Angebot zum Festpreis zu unterbreiten, rufen Sie einfach an. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Anfrage sichere ich Ihnen zu.
Beratungstätigkeiten und andere Leistungen werden i.d.R. auf Stundenbasis oder ebenfalls zum Festpreis abgerechnet.
Noch ein Hinweis aus der Praxis: Ein Gutachten gibt Sicherheit. In vielen Fällen aber haben sich meine Gutachten für den Auftraggeber auch in barer Münze ausgezahlt - sei es in Form eines Preisnachlasses beim Kauf der bewerteten Immobilie oder in Form von gesparten bzw. erstatteten Steuern bei Erbschaft oder Privatisierung von Betriebsvermögen. Und sollte bereits im Vorfeld erkennbar sein, dass dies in Ihrem Fall anders sein sollte, so werde ich es Ihnen sagen.